Fragen zum Ablauf
Grundsätzlich können Sie sich an die Geschäftsführerin Daniela Grimm bezüglich Ihrer Anliegen widmen. Dazu können Sie uns eine E-Mail an info@schweikert-finanzierungsservice.de zukommen lassen.
Generell benötigt die Bank diverse Unterlagen, die sich in 1. Persönliche Unterlagen und 2. Unterlagen/Daten zur Immobilie untergliedern lassen.
1. Zu den persönlichen Unterlagen zählen bspw. Ihr entsprechender Darlehensantrag, aktuelle Gehaltsnachweise/Rentenbescheide, die Lohnsteuerbescheinigung, diverse Einkommenssteuererklärungen und konkrete -Bescheide der letzten beiden Jahre. Zusätzlich werden Vermögens- und Eigenkapitalnachweise benötigt. Bei selbständigen Antragstellern kommen zusätzlich die entsprechenden Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahre hinzu.
2. Die konkreten Unterlagen zur Immobilie erhalten Sie entweder vom Verkäufer oder vom Makler. Hierbei erhalten Sie unter anderem Grundrisse, die Wohnflächenberechnung, die Flurkarte/den Lageplan, die Ansichten und den Schnitt, den Grundbuchauszug, den Kaufvertragsentwurf und die Fotos des Objektes.
Grundsätzlich handelt es sich bei jedem Antrag um eine individuelle Form. Dementsprechend beläuft sich die Bearbeitungszeit auf die Komponenten der Komplexität, der Darlehenssumme und der jeweiligen Bank. Mit unserem einzigartigen Modell der Finanzierungsanfrage ermöglichen wir Ihnen einen rasanten Anfrage-Service. Hier können wir Ihnen in vielen Fällen bereits eine Rückmeldung innerhalb weniger Tage gewähren.
Auch in unserem Fall gibt es die Widerrufsfrist. Diese gesetzliche Frist beläuft sich auf 14 Tage. Innerhalb dieses Zeitrahmens können Sie von der Finanzierung zurücktreten, sofern der Kauf nicht zustande kommt. Empfehlenswert ist aus diesem Grund, den Notartermin innerhalb der 14 Tage zu terminieren. Nach dem Ablauf der Widerrufsfrist wird die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen. Grundsätzlich sieht ein idealer Ablauf wie folgt aus: Finanzierungsantrag, Finanzierungszusage, Notartermin und Darlehensauszahlung samt Übergabe der Immobilie.
Fragen zur Kreditsicherheit
Man untergliedert die Sicherheiten in zwei verschiedene Kategorien: die Personal- und die Realsicherheiten. Bei der Personalsicherheit haftet grundsätzlich die Person. Eine besonders gängige Form der Personalsicherheit ist die Bürgschaft. Hier verpflichtet sich eine entsprechende Person für die Verbindlichkeiten des Schuldners rechtlich einzustehen. Bei der Realsicherheit handelt es sich um die häfigste Form der Sicherheit hinsichtlich eines Kredits. In diesem Fall werden Vermögensobjekte zur Haftung herangezogen.
Oftmals dient das Haus für die Bank als Kreditsicherheit im Falle einer Immobilienfinanzierung. Dementsprechend wird zugunsten der Bank eine sogenannte Grundschuld in das Grundbuch eingetragen.
Generell teilen sich die Kosten in zwei Bereiche: die Notarkosten und die Gebühren, die bei einer Eintragung des zuständigen Amtsgerichts anfallen. Die Gebühren orientieren sich dabei an der Grundschuldhöhe.
Sobald die Bank eine vollständige Zurückzahlung des Kredits bzw. des Darlehens vernehmen konnte, können Sie die Löschung oder Übertragung der Grundschuld beantragen. Durch Ihren expliziten Willen der Löschung kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Es steht Ihnen jedoch offen, diese eingetragen zu lassen, da Sie sich bei einer zukünftigen Finanzierung die Kosten für die eventuelle Neueintragung sparen können.
Fragen zur Modernisierung
Bei einem Hauskauf steht es Ihnen jederzeit offen auch die Renovierungsmaßnahmen mitzufinanzieren. In diesem Fall sind jedoch auch die Banken an diverse Bedingungen gebunden. In vielen Fällen werden lediglich wertsteigernde Maßnahmen akzeptiert. Hierzu zählt bspw. die Erneuerung des Daches, der Austausch von Fenstern oder die Modernisierung der Heizungsanlage.
In der Regel benötigen die Banken entsprechende Nachweise. Dies kommt daher, da es sich bei dem Darlehen um einen zweckgebundenen Kredit handelt. Als Nachweise können Sie der Bank Rechnungen der Handwerker bzw. Baufirmen zukommen lassen.
In der Regel sollten die Maßnahmen unverzüglich nach dem Kauf der Immobilie vollzogen werden. Hierzu wird im Regelfall das „Modernisierungsjahr“ aufgeführt. Somit haben Sie im Normalfall ein Jahr für die konkrete Umsetzung Zeit.
Modernisierungsmaßnahmen können insbesondere durch die KfW gefördert werden. Diese bietet verschiedene Modelle der Förderungen an. Wir beraten Sie gerne, ob die von Ihnen gewünschte Maßnahme mit einer staatlichen Förderung versehen werden können.
Für diesen Fall hat die Bank bereits vorgesorgt. Anhand einer Nichtabnahmeentschädigung berechnet die Bank den Anteil des nicht benötigten Darlehens. In vielen Fällen verzichtet die Bank bei geringen Abweichungen auf die Entschädigung. Nichtsdestotrotz ist es von Vorteil, den benötigten Finanzierungsbedarf so genau wie möglich zu ermitteln.
Fragen zur Sondertilgung
Eine Sondertilgung eröffnet Ihnen die Möglichkeiten das Darlehen außerplanmäßig zu tilgen. Oftmals werden Steuererstattungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber in die Sondertilgung des Darlehens gesteckt. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein Recht. Dieser Aspekt ist nicht als Pflicht zu verstehen. Auf diese Weise wird Ihnen ein gewisses Maß an Flexibilität gewährt, um eine schnelle Rückzahlung anstreben zu können.
In vielen Fällen ist die Sondertilgung kostenfrei und gilt für die Dauer der Zinsbindung.
Sie können die Zahlung der Sondertilgungen anhand standardmäßiger Überweisungen vollziehen oder auch einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten.
Nein, Ihre Rate bleibt auch bei einer Sondertilgung die selbe. Dementsprechend haben Sie die gleiche monatlich festgelegte Rate zu decken.
Fragen hinsichtlich Ihres Finanzierungsvorhabens
Der persönliche Rahmen hinsichtlich einer konkreten Finanzierung unterscheidet sich von Kunden zu Kunden. Hierbei spielen die persönlichen finanziellen Möglichkeiten eine entscheidende Rolle. Um Ihnen eine gezielte Übersicht der Möglichkeiten anhand konkreter Zahlen ermöglichen zu können, bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Budgetrechner. Für eine genaue Analyse Ihrer Situation und den daraus resultierenden Optionen, steht Ihnen selbstverständlich unser Team zur Verfügung.
Als grundlegenden Richtwert gilt: Maximale Monatsrate und 30-40% des Nettohaushaltseinkommens.
Die Probezeit ist grundsätzlich kein generelles Ausschlusskriterium für ein Darlehen. Bei manchen Banken ist eine entsprechende Finanzierung auch trotz der Probezeit möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Finanzierung auch in diesem Fall möglich. Darüber hinaus ist es bei spezifischen Berufsgruppen üblich, einen befristeten Arbeitsvertrag zu haben.
Grundsätzlich erschwert Ihnen ein negativer Schufa-Eintrag die Aussichten auf eine Finanzierung. Dabei spielt auch der Hintergrund und die Höhe des negativen Schufa-Eintrags eine Rolle.
Fragen zu staatlichen Förderungen
Die KfW-Förderung ist ein bekanntes staatliches Fördermitteln. Hierbei fördert die KfW den Neubau von Immobilien, die die Bedingungen des KfW-Energieeffizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus erfüllen. Darüber hinaus werden auch verschiedene Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Mehr zu dem Thema der Förderungen finden Sie auf unserer entsprechenden Seite Förderungen.
Als Bedingung für die Förderung gilt der Neubau oder die Sanierung einer Wohnimmobilie. Also einer Bestandsimmobilie. Diese müssen den aufgeführten KfW-Standards entsprechen. Mehr zur KfW-Förderung finden Sie auf unserer entsprechenden Seite KfW-Förderung.
Ganzheitlich betrachtet liegt die Höchstsumme des Tilgungszuschusses bei 48.000€.
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